Damit wir die Buchungsmöglichkeit so lange als möglich aufrecht erhalten können, ist es natürlich nötig, die laufenden Kosten (Versicherung, Leasingraten usw) durch die Fahrtenrechnungen zu decken.
Leider können unsere Tankkarten nicht mehr sicher benutzt werden, daher kann es sein, dass Sie beim Tanken den Zahlbetrag auslegen müssen. Daher gilt ab sofort folgende Regel abweichend:
Der Tank muss nicht mehr unbedingt halb-voll bei Rückgabe des Autos gefüllt sein. Bitte tanken Sie höchsten den EUR-Betrag, der Ihre monatliche Fahrtenrechnung umfasst. Wir können natürlich Ihre Auslagen auf der Rechnung gutschreiben, aber eine Erstattung über den Rechnungsbetrag hinaus ist kompliziert.
WICHTIG: bei Barzahlung (oder mit Ihrer Kreditkarte) unbedingt den original Tankbeleg beschriften (KFZ-Kennzeichen und Ihre Teilnehmernummer) und mit in den Briefkasten geben. Nur so kann der Beleg richtig Fahrzeug und Person zugeordnet werden. (Kleben oder Tackern ist nicht nötig)
Leisten Sie alle Zahlungen bitte an Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kirchplatz 9, 82362 Weilheim und verwenden Sie bitte folgendes Konto:
Dr. Robert Hänel – Inso ÖkoMobil Pfaffenwinkel e.V.
BW-Bank/LBBW Stuttgart
IBAN: DE88 6005 0101 0400 0711 89
BIC: SOLADEST600