In der Ausgabe 06 der Zeitschrift Finanztest werden die Versicherungen von CarSharing Unternehmen betrachtet. Hier einige wichtige Hinweise, die im CarSharing-Pfaffenwinkel gelten:

  • Alle Autos sind vollkasko versichert, die Selbstbeteiligung beträgt maximal 332,00 EUR im ersten Schadensfall (s. Preisliste).
  • Die Versicherung reagiert sehr ungehalten bei grober Fahrlässigkeit und fordert Schadensersatz über die Selbstbeteiligung hinaus. Dies ist der Fall z.B. bei Rotlichtverstößen, Alkoholfahrten, Navi- oder Handybedienung usw. Auch Fahrerflucht kann sich negativ auf den Versicherungsschutz auswirken.
  • Nicht gedeckt sind Schäden durch Fehlbedienungen, wie übersehen von Warnleuchten, Schaltfehler, Überladung, Falschbetankung und bei unerlaubter Fahrzeugüberlassung.

Andererseits, das ist in einem Artikel falsch dargestellt, ist beim klassischen CarSharing, im Gegensatz zu Autovermietungen und Freefloatern, es ausdrücklich erlaubt sich selbst mit dem CarSharing-Auto fahren zu lassen. Sie können sich also z.B. bei langen Fahrten am Steuer abwechseln. (AGB §10)